Wie melde ich einen Hund an und ab?
von Sabine Skibowski 13. Sep, 2010
Wer sich einen Hund anschafft, muss sich nicht nur um ein gemütliches Zuhause für das neue Familienmitglied kümmern. Ein Hund muss binnen 14 Tagen bei der Gemeinde angemeldet werden. Dazu ist der Hundehalter verpflichtet. Außerdem: Wer einen Hund hat, zahlt die Hundesteuer.
Doch zunächst ist die Freude groß, wenn zu Hause ein Hund einzieht. Egal ob als Welpe oder als ausgewachsener Begleiter – ein Hund bringt Leben ins Haus. Doch mit der Anschaffung allein ist es nicht getan. Wer sich einen Hund anschafft, hat die Pflicht, diesen innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde anzumelden. Das gilt auch bei einem Umzug. Wer sich unsicher ist, in welcher Form die Anmeldung erfolgen muss, wendet sich am besten an die Gemeinde. Für gewöhnlich genügt aber die Anmeldung schriftlich, telefonisch, im Internet oder per E-Mail. Wenn die Gemeinde allerdings eine persönliche Anmeldung fordert, müssen Sie vorstellig werden.
Hund auch nach Umzug anmelden
Nach einem Umzug kann die Anmeldung des Hundes mit der eigenen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen. Somit laufen Sie nicht Gefahr, die Meldefrist für den Vierbeiner zu verpassen. Ist der Hund angemeldet, erhält der Halter einen Steuerbescheid und die aktuelle Hundesteuermarke.
Wer innerhalb einer Gemeinde umzieht, muss der Gemeinde nur die neue Anschrift mitteilen. Um den Hund umzumelden, genügt in der Regel eine schriftliche Mitteilung. Wenn Sie sich unsicher sind, an wen Sie sich zwecks Ummeldung wenden müssen, fragen Sie einfach in der Gemeinde nach oder recherchieren Sie im Internet.
Die Meldefrist für die Anmeldung sollten Sie auf jeden Fall einhalten. Wer das nicht tut, handelt ordnungswidrig. Das kann böse enden, beispielsweise mit einer Anzeige oder einer Geldbuße. Machen Sie sich in jedem Fall vorher schlau.
Hundesteuer variiert von Gemeinde zu Gemeinde
Jeder Hundehalter zahlt für seinen Hund die Hundesteuer. Für gewerblich gehaltene Hunde – Hundezucht oder Hundehandel – entfallen keine Steuern. Der Steuersatz variiert von Gemeinde zu Gemeinde erheblich. So zahlt ein Hundebesitzer in Dresden (Sachsen) jährlich für einen Hund 108 Euro. Potsdam (Brandenburg) fordert 84 Euro jährlich. In Hamburg zahlen Hundebesitzer für einen Hund 90 Euro. Wer in Würzburg (Bayern) lebt, zahlt 80 Euro. Teurer wird es in Speyer (Rheinland-Pfalz): 102 Euro fordert die Stadt für einen Hund. Diese Angaben beruhen auf der Internetseite www.tiervermittlung.de. Dort können Sie nicht nur nach den Steuersätzen suchen, sondern auch selber Angaben zur gezahlten Hundesteuer machen.
Wie melde ich einen Hund ab?
Einen Hund melden Sie ebenso innerhalb von zwei Wochen ab. Der Hundehalter muss seinen Hund abmelden, wenn der Hund mit seiner Familie umzieht, gestorben ist, verkauft oder verschenkt oder ins Tierheim gebracht wurde. Im Falle eines Umzugs müssen Sie als Hundehalter mit der Abmeldung die Mitteilung der Adressänderung einreichen. Ist das Tier gestorben, fügen Sie eine Kopie der Todesbescheinigung – ausgestellt vom Tierarzt – bei. Geben Sie den Namen und die Anschrift des neuen Besitzers an, wenn Sie den Hund verkauft oder verschenkt haben. Lebt der Hund künftig im Tierheim, sollten Sie die Kopie des Aufnahmevertrages einreichen. Zusätzlich zu diesen Bescheinigungen muss auch die Hundesteuermarke abgegeben werden.
Das Abmelden des Hundes kann der Hundehalter schriftlich, telefonisch oder online erledigen. Erkundigen Sie sich vorab auf jeden Fall.
Bild: © WikiCommons/Phrontis

